Ferien-Tipps Zollbestimmungen


Zollbestimmungen (für die Rückreise)  

Die Kanarischen Inseln sind seit 1992 in die EU integriert. Da sie aber zollfreies Gebiet sind gelten nicht alle Zollbestimmungen.

Reisende über 17 Jahre:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak; 1L Spirituosen über 22% oder 2L Spirituosen unter 22% oder 2L Schaumwein oder Likörwein, zusätzlich sind 2L andere Weine erlaubt.

Personen ab 15 Jahren:
500g Kaffee oder 250g Pulverkaffee und 100g Tee; 50ml Parfüm und 25ml Eau de Toilette.

Geschenke sind im Wert von 350 DM zugelassen. In der Regel werden aber bei der Einreise nach Deutschland nur Stichproben beim Deutschen Zoll gemacht.

Vorsicht ist bei Flügen von den Kanarischen Inseln zum spanischen Festland geboten, da dort sehr strenge Zollkontrollen üblich sind.

Dieses gilt aber nicht für Flüge von den Kanarischen Inseln über das spanische Festland weiter nach Deutschland, da das Gepäck automatisch von Flugzeug zu Flugzeug transportiert wird. Auch wer mit seinem eigenen Auto per Fähre von den Kanarischen Inseln nach Cádiz übersetzt, muss in Cádiz mit genauen Überprüfungen des spanischen Zolls rechnen.

<<zurück <hoch>  
Quelle
Text: TravelCanarias.com